Volksbauweise
Der Begriff »Volksbauweise« umfasst Bauwerke, die vom Volk in eigenständigen, aber auch
durch städtische Bauten beeinflussten Formen zur eigenen Nutzung errichtet worden sind.
Dazu gehören vor allem Gebäude im ländlichen Bereich wie Bauernhöfe, Gärtner- und
Handwerkerhäuser sowie Sonderbauten wie Pfarrhäuser.
In Sachsen steht eine große Zahl ländlicher Bauten unter Denkmalschutz. Dieser bau- und
kulturgeschichtlich, aber auch volkskundlich wertvolle Bestand ist Gefährdungen ausgesetzt.
Zu dem auf dem Lande vergleichsweise schwachen Leistungsvermögen tritt die
Verschlechterung der allgemeinen finanziellen Situation hinzu. Ein weiteres Problem ergibt
sich aus der demographischen Entwicklung in den sächsischen Dörfern, die einen
wachsenden Baubestand ohne Nutzung oder Nutzungsperspektive mit sich bringt. Verfall
und Anträge auf Abriss sind die Folge. Wenn es sich dabei um Baudenkmale handelt, sind
solche Vorgänge für Denkmalschutz und Denkmalpflege relevant.
Das Spezialgebiet Volksbauweise berät über die Möglichkeit des Erhalts von Bauwerken,
über Fragen der Nutzung bis hin zu sinnvollen Methoden der Reparatur und Instandsetzung.
Dabei ist die Auswahl von zur Instandsetzung geeigneten Konstruktionen und Materialien
und zu sinnvollen haustechnischer Lösungen besonders wichtig. Oftmals sind einfache
Lösungen möglich, die sowohl im Interesse des Bauherrn als auch der Denkmalpflege
liegen. Wo trotz aller Bemühungen Substanzverluste hingenommen werden müssen, sind
die historischen Befunde vor ihrer Zerstörung zu dokumentieren.
Das grundsätzliche Anliegen des Spezialgebiets Volksbauweise liegt in der Bewahrung der
regionaltypischen Haus- und Dorfbilder durch Erhalt historischer Substanz aus allen
prägenden Bauepochen und der Beratung zum behutsamen Weiterbauen am Denkmal.