Orgel- und Glockendenkmale
Orgeldenkmalpflege befasst sich mit allen für eine Orgel wesentlichen Aspekten. Während
noch zu Beginn des 20. Jahrhunderts vor allem wertvolle Orgelgehäuse Gegenstand
denkmalpflegerischer Überlegungen und restauratorischer Anstrengungen waren, ist die
heutige Denkmalpflege bestrebt, die Orgel als Gesamtheit in ihren höchst vielfältigen
Ausprägungen zu erhalten. Dies betrifft die Gestaltung der Orgelgehäuse und deren
architektonische Einbindung in den Raum ebenso wie die Klanggestalt und musikalische
Funktion der Instrumente und ihre handwerklich-technische Ausführung. Da sich die
Orgeldenkmalpflege – anders als die übrigen Spezialgebiete der Denkmalpflege – nicht nur
mit materiellen Zeugnissen der Geschichte beschäftigt, sondern in hohem Maße auch mit
musikalisch-akustischen und damit immateriellen Phänomenen, kommt ihr eine eigene
Bedeutung in der Denkmalpflege zu.
Aufgabe der Orgeldenkmalpflege ist es, Orgeln als »unersetzliche lebendige Zeugen
vergangener Klangideale« (Wilibald Gurlitt, Breslau 1926) zu erhalten oder
wiederherzustellen. Um dies zu erreichen, muss der vorhandene Bestand genau untersucht
und dokumentiert werden. Bei Veränderungen an der ursprünglichen Substanz muss geklärt
werden, welche Ursachen für sie vorlagen und ob eine Rückführung für die
Wiederherstellung der intendierten Gesamtwirkung sinnvoll ist. Besonders bei
ungewöhnlichen, vom Kanon »klassischer« Orgelbaukunst abweichender Instrumente gilt es,
bei den Eigentümern und Nutzern Interesse und Verständnis für diese Kulturzeugnisse zu
wecken und Möglichkeiten einer adäquaten Nutzung aufzuzeigen.
Durch einen ausgeprägten lokalspezifischen Impuls wurde und wird die sächsische
Orgellandschaft bereichert: Die hohe Wertschätzung, die dem Orgelbauer Gottfried
Silbermann (1683-1753) und seinem Schaffen bereits zu Lebzeiten entgegengebracht
wurde, wirkte im 19. und 20. Jahrhundert fort, so dass zahlreiche Orgeln dieses
hervorragenden Meisters durch die Jahrhunderte weitgehend unverändert erhalten blieben.
Ausgehend von diesem wichtigen und umfangreichen Denkmalbestand schuf Dr. Ulrich
Dähnert mit einer fundierten Inventarisation sächsischer Orgeln bis 1820 die
wissenschaftliche Basis der sächsischen Orgeldenkmalpflege.
Glocken und deren Umfeld (Glockenarmaturen und Glockenstühle) sind Bestandteil des
Kulturdenkmals, an denen Maßnahmen der unter denkmalschutzrechtlichen Aspekten
durchgeführt werden. Ziel dabei ist, diese Kulturdenkmale dauerhaft zu erhalten. Wichtige
Partner sind die Glockensachverständige der Kirchen.