Hauptinhalt

Technische Denkmale

Chemnitz-Hilbersdorf, Seilablaufanlage des ehemaligenRangierbahnhofs, Blick in das Maschinenhaus
Chemnitz-Hilbersdorf, Seilablaufanlage des ehemaligenRangierbahnhofs, Blick in das Maschinenhaus  © Landesamt für Denkmalpflege Sachsen, Max Messer

Sachsens 800jährige Bergbaugeschichte und 200jährige haben ihre Spuren im Bestand der
Kulturdenkmale deutlich hinterlassen. Zu den Denkmalen der Technik und der Industrie
zählen neben der reichen Überlieferung bergbaulicher Anlagen und früher Fabrikbauten wie
Spinnmühlen, Gießereien und Maschinenbauanstalten auch Talsperren und Kraftwerke
sowie die Denkmale der Produktions- und Verkehrsgeschichte, namentlich der in Sachsen
schnell prosperierenden Eisenbahn. Nach 1945 hielt man in Sachsen oftmals an
herkömmlichen Fertigungsmethoden fest und ältere Gebäude wie Maschinen notgedrungen
»auf Verschleiß« weiternutzte. Die ausbleibende Modernisierung hat trotz schlechter
Bauunterhaltung weitaus mehr ursprüngliche Substanz übrig gelassen als in den alten
Bundesländern.

Wie alle Denkmale lassen sich auch die historischen Zeugnisse der Industrie und Technik
auf lange Sicht nur dann erhalten, wenn sie weiterhin genutzt werden. In den seltensten
Fällen wird es sich um eine Fortführung der ursprünglichen Bestimmung handeln, weil sich
Produktionsverfahren und Logistik weiterentwickeln und neue Anforderungen an die
Gebäudehülle stellen. Auch Brücken und andere Ingenieurbauwerke sind geänderten
Ansprüchen an Tragfähigkeit und Sicherheit ausgesetzt. Neben dem Sonderfall einer
musealen Nutzung, der sich vor allem bei technischen Anlagen mit spezieller, ausschließlich
an der Funktion ausgerichteter Gestalt anbietet, kommen für reine Fabrikbauten nahezu alle
Nutzungsmöglichkeiten in Betracht, die Architektur beherbergen kann. Zumeist verfügen die
Produktionssäle über wenig differenzierte, nur durch Stützen gegliederte Grundrisse, die sich
variabel zu Wohnungen, Büros, Läden oder Restaurants umbauen lassen.

Dies ist selten ohne Eingriffe in die Substanz zu bewältigen. Mit der Nutzung sich ändernde
Ansprüche an konstruktive und bauklimatische Bedingungen, an Schalldämmung,
Feuersicherheit und behindertengerechten Zugang erfordern Veränderungen, die nahezu
zwangsläufig Teile der ursprünglichen Baugestalt zur Disposition stellen. Auch wenn die
Erhaltung der Bausubstanz als Träger der Geschichtsspuren eine der denkmalpflegerischen
Kernaufgaben ist, kann eine wohl abgewogene, das Wesentliche des Denkmalwertes
respektierende Teilzerstörung das kleinere Übel gegenüber einem Totalverlust sein.
Wichtige Sachzeugen der Industrialisierung und des parallelen Ausbaus der Infrastruktur zu
bewahren und somit zum Verständnis der noch immer unser Leben prägenden
technikgeschichtlichen Entwicklung beizutragen, bleibt das Ziel der Industriedenkmalpflege.

zurück zum Seitenanfang