Gartendenkmale
Historische Gärten sind unersetzliche Teile der Kulturlandschaft. Sie sind »lebendige«
Denkmale, die mit ihren pflanzlichen Elementen stetem Wandel unterliegen und eines
besonderen Schutzes bedürfen.
Bei der Erforschung und Pflege historischer Gärten ist es unumgänglich, möglichst alle
Facetten eines teils über Jahrhunderte gewachsenen Gartens zu erkennen, angemessen zu
berücksichtigen und methodische Lösungen zur Erhaltung und Entwicklung zu erarbeiten.
Da Gärten zumeist in Bezug zu Gebäuden wie Schlössern stehen, sind sie oft Teil
übergreifender denkmalpflegerischer Intentionen.
Aufgaben der Gartendenkmalpflege sind die fachliche Beratung vor Ort und die Erarbeitung
der im Zusammenhang mit denkmalrechtlichen Verfahren erforderlichen Stellungnahmen,
ebenso deren Erfassung, wissenschaftliche Erforschung, Dokumentation und publizistische
Darstellung. Bei der Bewertung von Gartendenkmalen wird die Analyse der historischen und
gestalterischen Entwicklung mit dem Abgleich des aktuellen Bestandes verbunden, aus der
Schutzgut und Schutzziele abgeleitet.
Ein besonderes Anliegen beim Umgang mit Gärten ist deren kontinuierliche und
fachgerechte Pflege. Wo auf ein Mindestmaß an Pflege verzichtet wird, führt dies kurz- oder
mittelfristig zu Substanzverlusten und finanziellen Belastungen.
Wichtige Partner sind die TU Dresden mit der Professur für Geschichte der
Landschaftsarchitektur und Gartendenkmalpflege, das Gartenreferat der Staatlichen
Schlösser, Burgen und Gärten Sachsen, die kommunalen Grünflächenämter, die Stiftung
»Fürst-Pückler-Park Bad Muskau«, Landschaftsarchitektur-Büros sowie örtliche
Fördervereine. Der »Landesverein Sächsischer Heimatschutz e.V.« bringt sich in die
Gartendenkmalpflege durch die Ausrichtung gut besuchter »Parkseminare« ein, die der
Vermittlung von Denkmal- und Naturschutzzielen dienen.