Restaurierung
Die Mitarbeiter des Referates Restaurierung beraten die Kollegen der Abteilung Gebietsdenkmalpflege bei denkmalpflegerischen Maßnahmen in speziellen restauratorischen Fragen. Auf diese Weise ist das Referat Restaurierung auch unmittelbar an den Genehmigungsverfahren beteiligt. Die beantragten Maßnahmen an Werken der bildenden und angewandten Kunst werden auf ihre tatsächliche Notwendigkeit und fachliche Richtigkeit geprüft. Dabei geht es um ein breites Spektrum an Materialien und Gegenständen von restauratorischem Interesse, zum Beispiel Wandmalereien, Steinbildwerke, Fassaden, Fenster, Fußböden, Tapeten, Gemälde, Möbel und Altäre. Da damit aber längst nicht alle Spezialgebiete abgedeckt sind, wird auch mit Fachkollegen anderer Einrichtungen intensiv zusammengearbeitet.
Für restauratorisch besonders komplizierte Probleme oder kulturhistorisch wertvolle Objekte erarbeiten die Mitarbeiter des Referates auf der Grundlage einer umfassenden Voruntersuchung auch detaillierte Restaurierungskonzepte. Voraussetzung dafür ist eine Untersuchung zum Erhaltungszustand, zum Grad der Veränderung durch frühere Restaurierungen und zu den Schadensursachen. Gemeinsam mit freiberuflichen Restauratoren werden Konzepte und Methoden und Richtlinien für Konservierung, Restaurierung und Dokumentation erarbeitet.
Einen großen Teil der Arbeit nimmt die fachliche Begleitung und Kontrolle von Restaurierungsarbeiten im Land ein. Im Restaurierungsatelier werden gemeinsam mit freiberuflichen Restauratoren Modellrestaurierungen durchgeführt. Zur Auswahl kommen dabei Kunstwerke von herausragender Bedeutung oder besonders schwierige konservatorisch-restauratorische Problemstellungen.