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Denkmalförderung

Das Referat Denkmalförderung ist seit dem 1. März 2016 dem Landesamt für Denkmalpflege angegliedert und hat die Aufgabe, einen Teil derjenigen Gelder zu verteilen, die der Freistaat Sachsen im Rahmen seiner jeweils bestehenden finanziellen Möglichkeiten für die Denkmalförderung zur Verfügung stellt.

Die Mittel werden eingesetzt zur Kofinanzierung der Denkmalschutzsonderprogramme der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM), zur Förderung von Vorhaben, die von überörtlicher Bedeutung sind sowie für Sonderprogramme wie beispielsweise das Programm zur Förderung des Erhalts von Umgebindehäusern.

Seit 1. September 2021 verwaltet das Referat Denkmalförderung die Mittel aus dem »Investitionsprogramm Industriekultur« (InKult), ein Förderprogramm zur Erhaltung und zur Umgestaltung herausragender Industriegebäude und -anlagen zu lebendigen Kulturdenkmälern in den Gebieten nach § 2 des Investitionsgesetzes Kohleregionen (InvKG).

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