Herrnhuter Brüdergemeine ist UNESCO-Weltkulturerbe
Wir gratulieren! Heute verkündete das Welterbekomitee der UNESCO auf seiner 46.Tagung in Indiens Hauptstadt die Entscheidung über die Ernennung von Herrnhut zum Welterbe!
Wir gratulieren! Heute, am Freitag, den 26. Juli 2024 verkündete das Welterbekomitee der UNESCO auf seiner 46. Tagung in Indiens Hauptstadt Neu-Delhi die Entscheidung über die Ernennung von Herrnhut zum Welterbe! Wir freuen uns über nunmehr 54 deutsche Welterbestätten!
Die Bewerbung Herrnhuts erfolgte unter Federführung der USA als Teil eines Erweiterungsantrags der dänischen Welterbestätte und Herrnhuter Siedlung Christiansfeld gemeinsam mit Bethlehem in Pennsylvania und Gracehill in Irland. Schon bei der Einschreibung von Christiansfeld als besterhaltene Herrnhuter Siedlung weltweit im Jahre 2015 hielt das Komitee fest, dass das globale Phänomen der Herrnhuter Brüdergemeine nur durch eine internationale Serie von repräsentativen Siedlungsgründungen angemessen dargestellt werden kann und verband dies mit der Empfehlung, zukünftig einen Erweiterungsantrag zu stellen. Tatsächlich war schon die Bewerbung Christiansfeld aus Bemühungen um eine solche serielle Bewerbung hervorgegangen. Diese wurden seither auch unter Beteiligung Sachsens weitergeführt und mündet nun im Erfolg. Herrnhut wird innerhalb der Serie als prototypische Siedlung der Brüdergemeine gewürdigt und unter den Schutz der UNESCO Welterbekonvention gestellt.
Der Freistaat Sachsen hat nun drei Welterbestätten. Alle drei sind transnational bzw. grenzübergreifend, das heißt in der gemeinsamen Obhut mehrerer Mitgliedsstaaten der Welterbekonvention. Der deutsch-polnische Muskauer Park/Park Mużakowski und die deutsch-tschechische Montanregion Erzgebirge/Krušnohoří sind grenzübergreifende Stätten, für deren Erhaltung sich der Freistaat Sachsen die Verantwortung mit Polen bzw. der tschechischen Republik teilt.