Untere Denkmalschutzbehörde der Stadt Hoyerswerda wird zum 31. Dezember 2024 aufgelöst

Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums für Regionalentwicklung gemäß Sächsischen Denkmalschutzgesetzes über den Widerruf der Aufgaben der unteren Denkmalschutzbehörde der Stadt Hoyerswerda
Auf Antrag der Stadt Hoyerswerda wird die Erklärung der Stadt Hoyerswerda zur unteren Denkmalschutzbehörde nach § 3 Absatz 2 Satz 3 des Sächsischen Denkmalschutzgesetzes zum 31. Dezember 2024 widerrufen.
Der Landkreis Bautzen nimmt ab 1. Januar 2025 die Aufgaben der unteren Denkmalschutzbehörde für das Stadtgebiet Hoyerswerda nach § 3 Absatz 1 Nummer 3 des Sächsischen Denkmalschutzgesetzes wahr. Der Landkreis übernimmt offene Anträge und Verfahren, nimmt Abhilfeprüfungen und Widerspruchsverfahren vor und ist im Falle einer Klageerhebung der Beklagte.