18.12.2020

Bauhüttenwesen der Dresdner Zwingerbauhütte jetzt immaterielles Kulturerbe der UNESCO

Zwinger Dresden, Aufsetzen der Attikafiguren durch Mitarbeiter der Zwingerbauhütte
Zwinger Dresden, Aufsetzen der Attikafiguren durch Mitarbeiter der Zwingerbauhütte 
© SIB Sachsen

Der UNESCO-Ausschuss zum immateriellen Kulturerbe entschied in seiner Sitzung am 17. Dezember 2020, das Bauhüttenwesen in das Internationale Register Guter- Praxis-Beispiele aufzunehmen.

Der UNESCO-Ausschuss zum immateriellen Kulturerbe entschied in seiner Sitzung am 17. Dezember 2020, das Bauhüttenwesen in das Internationale Register Guter- Praxis-Beispiele aufzunehmen. Somit zählt das Bauhüttenwesen der Dresdner Zwingerbauhütte ab sofort zum immateriellen Kulturerbe der Menschheit. Gemeinsam mit 18 Bauhütten aus 5 europäischen Ländern hatte sich die Zwingerbauhütte um die Eintragung beworben.

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