Handreichung zur Dokumentation denkmalpflegerischer Maßnahmen erstellt
Dokumentationen sind unverzichtbarer Bestandteil vieler denkmalpflegerischer und konservatorisch-restauratorischer Tätigkeiten.
Das Landesamt für Denkmalpflege Sachsen stellt hierfür eine Handreichung zur Verfügung. Das Formular kann sowohl informativ als auch im Rahmen denkmalpflegerischer Genehmigungen genutzt werden. Die fest markierten Positionen sind in jeder Dokumentation obligatorisch. Individuell auswählbare Positionen werden in Abstimmung zwischen Fach- und Genehmigungsbehörde projektbezogen festgelegt.