Erlass des Sächsischen Staatsministeriums für Regionalentwicklung zu Solaranlagen und Kulturdenkmale
Kulturdenkmale sind mit gutem Grund von Effizienzstandards und der Notwendigkeit des Einsatzes regenerativer Energien ausgenommen.
Denkmaleigentümer sind jedoch vielerorts offen dafür, ihre Objekte mit regenerativen Energien auszustatten und sich so aktiv an der Energiewende zu beteiligen. Das gilt für private, aber auch für kirchliche Eigentümer, für Vereine, Nicht-Regierungs-Organisationen und viele andere. Diesen Eigentümern soll die Nutzung regenerativer Energie im rechtlich und fachlich eröffneten Rahmen zugänglich gemacht werden.
Mit Erlass des SMR vom 12. Januar 2023 wird der Raum für die Annahme von Denkmalverträglichkeit von Solaranlagen aufgezeigt sowie auf das Ausschöpfen des Beurteilungsspielraums zu Gunsten einer Genehmigung hingewirkt.