14.06.2021

Der Neustädter Markt in Dresden wird Kulturdenkmal

Luft-Schrägaufnahme der Inneren Neustadt
Luft-Schrägaufnahme der Inneren Neustadt 
© Landeshauptstadt Dresden, Stadtplanungsamt

Aufgrund seiner ortsgeschichtlichen, städtebaulichen, gartengeschichtlichen und gartenkünstlerischen Bedeutung hat das Landesamt für Denkmalpflege Sachsen (LfD)den Neustädter Markt...

Aufgrund seiner ortsgeschichtlichen, städtebaulichen, gartengeschichtlichen und gartenkünstlerischen Bedeutung hat das Landesamt für Denkmalpflege Sachsen (LfD) den Neustädter Markt in Dresden als Kulturdenkmal im Sinne von § 2 Abs. 1 des Sächsischen Denkmalschutzgesetzes (SächsDSchG) in die Liste der Kulturdenkmale des Freistaates Sachsen aufgenommen. Zum neuen Schutzgut gehören die gesamte Platz- und Straßenanlage mit Platzwänden (DDR-Plattenbauten), Grünanlagen, Kleinarchitekturen, Denkmal und Mobiliar. Bereits 1991 sind auf dem Neustädter Markt das Reiterstandbild, die zwei Nymphenbrunnen, die zwei Fahnenmasten und auf der Hauptstraße neben barocken Figuren und Vasen, die Platanen-Allee, der sie umgebende Platz und die Häuser aus dem 18./19. Jahrhundert. 2019 wurden zusätzlich die beiden Brunnen des Künstlers Friedrich Kracht nacherfasst.

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