Denkmalschutz-Sonderprogramm des Bundes
Anträge im Denkmalschutz-Sonderprogramm des Bundes (DS XIII) können bis zum 28. März 2024 beim Landesamt für Denkmalpflege eingereicht werden.
Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien hat darüber informiert, dass ab sofort Anträge im Denkmalschutzsonderprogramm des Bundes (DS XIII) für national bedeutende oder das nationale Erbe mitprägende Kulturdenkmale eingereicht werden können und auf die geltenden Fördergrundsätze sowie das Antragsformular hingewiesen.
Die Antragsunterlagen können bis zum 28. März 2024 beim Landesamt für Denkmalpflege eingereicht werden. Die Frist ist verbindlich; unvollständige Unterlagen führen zum Ausschluss des Vorhabens aus dem Verfahren.