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Was heißt »ein Denkmal adoptieren«?

Schulen übernehmen Verantwortung für ein Denkmal, indem die Lernenden

…erkennen, erleben erfahren, sich engagieren, erkunden, sichern, untersuchen, analysieren, interpretieren, dokumentieren, archivieren, bewerten, sich identifizieren, schützen, gestalten, adaptieren, pflegen, präsentieren oder veröffentlichen, andere mit ihrer Begeisterung anstecken.

fotografische Bestandsaufnahme einer Brunnenanlage
fotografische Bestandsaufnahme einer Brunnenanlage  © Landesamt für Denkmalpflege Sachsen, Sabine Webersinke

Denkmale regen an, sich in und außerhalb der Schule mit der Geschichte seiner Heimat oder der eigenen Biografie auseinanderzusetzen. Sie sind greifbare Zeitzeugen und ein Schaufenster hinein in die Vergangenheit.

Was ist ein Denkmal?

Jedes von Menschen in der Vergangenheit geschaffene Werk kann ein Denkmal sein.

Ein Denkmal ist daher nicht nur, wie oft vermutet, eine Statue oder ein Gedenkstein. Nach dem Sächsischen Denkmalschutzgesetz sind Kulturdenkmale vielmehr alle Spuren, die Menschen vergangener Zeiten hinterlassen haben und deren Erhaltung aufgrund ihres besonderen Wertes, ob aus künstlerischer, historischer, politischer, technischer, städtebaulicher oder landschaftsgestalterischer Sicht, wichtig ist.

Alter Katholischer Friedhof in Dresden
Alter Katholischer Friedhof in Dresden  © Landesamt für Denkmalpflege Sachsen, Sabine Webersinke

Denkmale »berichten« oder zeigen uns und kommenden Generationen etwas über das Leben der Menschen in der Vergangenheit. Sie sind unverzichtbare Zeit- und Sachzeugnisse vergangener Tage.

Die Denkmalarten

Sachsen ist reich an Denkmalen. Im Freistaat gibt es rund 101.000 Kultur- und etwa 14.000 archäologische Denkmale.

Baudenkmale sind Gebäude, Teile von diesem oder die Art und Weise der Ausstattung.

Beispiele: Kirchen und Schlösser, Wohnhäuser, Schulgebäude, ländliche Bauten wie Fachwerkhäuser, Scheunen und Dorfanger, sogar ganze Straßenzüge und Stadtteile.

Gartendenkmale sind Zeugnisse der Garten- und Landschaftsgestaltung sowie vom Menschen gestaltete oder überformte Flächen.

Beispiele: Gärten und Parks, Grünanlagen, Stadtplätze, Kirch- und Friedhöfe, Villen- und Landhausgärten, Alleen, Einzelbäume (z. B. Dorf-, Gerichtslinde).

Technische Denkmale sind Denkmale der Technik und Industrie.

Beispiele: bergbauliche Anlagen und Fabrikbauten wie Spinnmühlen, Gießereien und Maschinenbauanstalten, Talsperren und Kraftwerke sowie Denkmale der Verkehrsgeschichte wie Eisenbahn und Flussschifffahrt.

Bodendenkmale sind archäologische Zeugnisse menschlicher Entwicklungsgeschichte, die sich unter der Erdoberfläche befinden oder befanden.

Beispiele: vorgeschichtliche Grabanlagen und Wallanlagen alter Befestigungen, Gebäudereste, Wasserburgen, Produktionsstätten und Altstraßen historischer Zeit.

Gesamtanlagen (Sachgesamtheiten und besondere Kulturlandschaften) bestehen aus einer Summe von Einzeldenkmalen, sonstigen Gebäuden und Freiräumen.

bewegliche Kulturdenkmale können Kunstwerke (z.B. Gemälde, Skulptur, Altar oder Grabstein), Einrichtungsgegenstände (z.B. Möbel), eine Sammlung (z.B. Kunst-, Pflanzensammlung, Bibliothek, Archiv) sein.

Vielfältiger Denkmalbestand in Meißen mit Albrechtsburg, Dom, Bischofsschloss, Altstadt, Bürgerhäuser, Gartenanlagen bis hin zu technischen Denkmalen
Vielfältiger Denkmalbestand in Meißen mit Albrechtsburg, Dom, Bischofsschloss, Altstadt, Bürgerhäuser, Gartenanlagen bis hin zu technischen Denkmalen  © Landesamt für Denkmalpflege Sachsen, Wolfgang Junius
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